ÖkodesignG Verordnung
Ab dem 1. November 2026 regelt § 15 ÖkodesignG den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen auch für ehrenamtliche Reparaturinitiativen. Die gesetzlich erfassten nicht-gewerblichen Reparateure müssen dafür die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und einen passenden Versicherungsschutz nachweisen. Der Umfang und auch der Inhalt des Zugangs richten sich nach den geltenden Produktvorschriften. So beginnt die Prüfung also bei der konkreten Produktgruppe und den dort geregelten Anforderungen.
Das Umweltbundesamt nennt in seiner Übersicht vom 29. Juli 2026 unter anderem Explosionsansichten, Diagnose- und Fehlercodes sowie Software und Firmware als Reparaturinformationen. Daraus ergibt sich eine praktische Aufgabe für die Produktentwicklung:
Die Unterlagen müssen zum jeweiligen Gerät und seinem Versionsstand passen.
Es reicht bei einem Leiterplattentausch beispielsweise nicht die mechanische Austauschbarkeit allein aus. Die Ersatzplatine muss auch mit dem vorgesehenen Softwarestand zusammenarbeiten. Aus diesem Grund braucht es dafür also eine eindeutige Zuordnung von Gerätevariante, Ersatzteil und freigegebenem Softwarestand. Ändert ein Lieferant eine Baugruppe, gehört die Prüfung dieser Zuordnung zur Produktpflege.
In kleinen Entwicklungsteams konkurriert diese Arbeit mit laufenden Projekten. Fehlen gepflegte Unterlagen, kann eine Rückfrage aus dem Service eine erneute Recherche in alten Entwicklungsständen auslösen. Fällt die zuständige Person aus, wird die Abhängigkeit von ihrem Wissen spürbar. Deshalb sollten Verantwortlichkeiten und Aktualisierungsschritte auch während der Entwicklung feststehen und an vorhandene CAD-, PLM- und Softwareprozesse anschließen.
In unserem Beitrag „Nachhaltigkeit in der Produktentwicklung – Teil 1“ haben wir Reparierbarkeit als Entwicklungsentscheidung bereits eingeordnet. Für die Produktpflege betrachten wir Mechanik, Elektronik und Software gemeinsam.

Wenn Ihrem Team Kapazität für die Produktpflege fehlt, lässt sich etwa die Aufbereitung einer Gerätefamilie – mit dokumentierten Varianten, geklärten Schnittstellen und einem benannten Verantwortlichen für spätere Änderungen – als begrenzte Entwicklungsaufgabe definieren.










