More info

Entsorgung wird Berichtspflicht.

Das Thema Regulatorik klingt trocken. In der Praxis entscheidet sie darüber, wie sauber ein Produkt entwickelt, dokumentiert und später am Markt geführt wird. Das zeigt die EU-Ökodesign-Verordnung. Sie ist seit Juli 2024 in Kraft und soll nachhaltige Produkte im EU-Binnenmarkt zum Standard machen. Die Daten und die Einordnung hier kommen aus der ZVEI-Handlungshilfe. Der ZVEI ist der Verband der Elektro- und Digitalindustrie und bündelt Branchenwissen, Positionen und praktische Orientierung für Unternehmen. Und wie das immer so ist, Regulatorik kommt selten mit Konfetti, meist bringt sie ein Klemmbrett mit …

Ein greifbarer Punkt ist die Offenlegung von Informationen über entsorgte unverkaufte Verbraucherprodukte. Unverkauft meint hier nicht nur Überbestände, sondern auch Ladenhüter und Ware, die nach dem Verkauf von Verbrauchern zurückgegeben wurde. Große Unternehmen müssen nach aktuellem Stand erstmals 2026 für das Geschäftsjahr 2025 offenlegen. Mittlere Unternehmen folgen ab dem 19. Juli 2030. Klein- und Kleinstunternehmen sind ausgenommen.

Offengelegt werden müssen Anzahl und Gewicht der entsorgten Produkte, die Gründe für die Entsorgung, die jeweiligen Abfallbehandlungsverfahren sowie ergriffene und geplante Maßnahmen zur Vermeidung der Vernichtung. Die Veröffentlichung muss sichtbar auf der Website erfolgen oder über einen eindeutigen Verweis im Nachhaltigkeitsbericht. Die grundsätzliche Pflicht läuft bereits aus der ESPR. Die Durchführungsverordnung 2026/2 definiert ab 2. März 2027 dafür das Format, die Produktabgrenzung über KN-Codes, die Offenlegung innerhalb von zwölf Monaten nach Geschäftsjahresende und die Aufbewahrung der Nachweise für fünf Jahre.

Entsorgung wird Berichtspflicht

Für viele unserer Kunden ist jetzt vor allem die Abgrenzung wichtig! Diese spezielle Pflicht betrifft nicht automatisch jedes Industrieunternehmen. Sie bezieht sich auf unverkaufte Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden. Bauteile, Zwischenprodukte und Produktkomponenten fallen nicht darunter. Ersatzteile sind in der Regel ebenfalls ausgenommen. Wer vor allem im B2B-Umfeld entwickelt oder liefert, ist hier oft nicht unmittelbar berichtspflichtig. Sobald ein Produkt primär für Verbraucher bestimmt ist, kippt die Lage.

Ein Blick auf aktuelle Diskussionen zeigt, wo die EU besonders hinschaut. Bereits heute stehen beispielsweise Konsumgüter mit hohen Retouren- und Vernichtungsquoten im Fokus. Dazu zählen etwa Bekleidung, Schuhe, Unterhaltungselektronik oder kleine Haushaltsgeräte. Gerade im Onlinehandel sind hier große Mengen an Rückläufern und Überbeständen üblich.

Viele klassische Industriebereiche sind dagegen aktuell weniger unmittelbar betroffen. Produkte aus dem Maschinenbau, industrielle Komponenten, Steuerungen, Baugruppen oder kundenspezifische Anlagen gelten in der Regel nicht als Verbraucherprodukte und fallen daher derzeit nicht in den direkten Anwendungsbereich dieser speziellen Berichtspflicht. Für viele unserer Branchen bedeutet das: Die regulatorische Aufmerksamkeit kommt zwar perspektivisch, aber meist zeitversetzt.

Die EU will Transparenz über Entsorgungspraxis, Gründe und Gegenmaßnahmen. Für unsere Kunden heißt das aus meiner Sicht: Produktentwicklung, Datenstruktur, Logistik und Kommunikation nach außen rücken enger zusammen. Wer nicht zwischen Verbraucherprodukt, Komponente und Zwischenprodukt trennt, baut sich unnötige Schleifen in Freigabe, Dokumentation und Reporting.

Laut ZVEI kommen die Daten in der Regel aus Lager- und Inventurmanagement, aus der Retourenabteilung und aus den Nachweisen der Entsorgungsunternehmen. Wer diese Informationen erst am Jahresende zusammensucht, betreibt kein Reporting, sondern eher Schatzsuche, oder? Excel kann viel, Hellsehen gehört aber noch nicht dazu.

Die Angaben sind öffentlich zugänglich. Nationale Behörden prüfen risikobasiert, fordern Belege an, gleichen Angaben mit den Aufzeichnungen der Entsorger ab und können andere Mitgliedstaaten informieren, wenn ein Verstoß über Ländergrenzen relevant wird. Eine Abweichung von weniger als 10 Prozent zwischen offengelegten Werten und nachgewiesenen Unterlagen gilt dabei als erfüllt.

Ich würde deshalb nicht erst auf die spätere Veröffentlichung schauen, sondern auf die Kette davor. Fällt das Produkt überhaupt in den Anwendungsbereich? Lassen sich Mengen, Gewichte, Gründe und Entsorgungswege belastbar erfassen? Sind Maßnahmen zur Vermeidung von Vernichtung bereits in Entwicklung, Rücknahme und Produktpflege mitgedacht?

Für uns gehört Regulatorik nachvollziehbarer Weise an den Projektanfang. Sie muss ins Lastenheft, in die Systemarchitektur und in die Datenwege. Später kostet sie Geld.

Cross-Industry Engineering

Autor:

Business Development

Wenn Projekte ganzheitliche Expertise erfordern, ist B&W Ihr One-Stop-Shop. Von der ersten Idee über Mechanik, Elektronik und Software bis zum abschließenden Test – wir decken den kompletten Entwicklungszyklus ab. Verlassen Sie sich auf uns als Ihren Rundum-Sorglos-Dienstleister.

Autor:

Melden Sie sich bei uns, für ein unverbindliches Gespräch.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.