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Auswirkungen der EU-Batterieverordnung auf die Produktentwicklung bei B&W

Die Einführung der EU-Batterieverordnung – EU-Verordnung 2023/1542 – ist im Hinblick auf den Klimaschutz notwendig und wird durch uns unterstützt. Sie bietet neue Chancen, erfordert aber auch zusätzliche Anstrengungen, um der Verordnung gerecht zu werden. Als Teil des „European Green Deals“ ist die Verordnung am 18.02.2024 in Kraft getreten und hat in allen EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit erlangt. Gerade als Anbieter von Engineering-Dienstleistungen in der Geräte-, Medizin- und Automobiltechnik müssen wir uns mit der Thematik befassen – den damit einhergehen neuen Anforderungen in der Produktentwicklung, sowie der Rücknahme und dem Recycling von Batterieabfällen.

Aktuelle Themen

Aus der Welt der Produktentwicklung

Was ändert sich konkret?
Die EU-Batterieverordnung enthält klare Vorgaben hinsichtlich der Haltbarkeit, Leistungsfähigkeit, Entnahme und dem Recycling von Batterien. Wir haben uns bereits frühzeitig mit dieser aufkommenden Thematik beschäftigt und darin die Chance gesehen, unsere Kompetenzen und unser Wissen im Bereich der Batterietechnik weiter auszubauen.

Genau hier setzen wir an und bringen unsere Expertise durch die Optimierung der Umgebungstemperaturen von Akkus ein. Dabei ermöglichen System-Simulationen uns, exakt zu berechnen, in welchen Temperaturbereichen die Batterie betrieben wird. Eine Überschreitung der Höchsttemperatur – was zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit und damit zum frühzeitigen Austausch des Akkus führen würde – kann dadurch verhindert werden. So stellen wir sicher, dass die Produkte unserer Kunden den Vorgaben der Verordnung entsprechen und zugleich den Aspekt der Nachhaltigkeit bieten.

Die EU-Batterieverordnung kombiniert außerdem zwei wichtige Anforderungen an die Gestaltung von Gerätebatterien: die Verschärfung der Anforderungen zur Entnahme und die Vorgabe, dass die Austauschbarkeit sichergestellt werden muss.

Die Verordnung legt fest, dass eine Batterie als austauschbar gilt, wenn sie entfernt und durch eine vergleichbare Batterie ersetzt werden kann, ohne dass das Gerät beeinträchtigt wird.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen fokussieren wir uns bereits in der frühen Phase der Produktentwicklung darauf, technische Lösungen zu schaffen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig eine einfache Handhabung für den Endanwender ermöglichen. Unsere Erfahrung in der Konstruktion von Akkupacks und Geräten hilft uns dabei, sicherzustellen, dass Batterien so verbaut werden, dass sie ohne großen Aufwand entnommen und ausgetauscht werden können. Diese Gestaltung verlängert die Lebensdauer des Gesamtsystems und verbessert dessen ökologische Bilanz.

Die EU-Batterieverordnung stellt uns zwar vor neue Aufgaben, eröffnet aber auch neue Wege und bietet die Möglichkeit der Entwicklung von Innovationen. Unsere Fähigkeit, präzise Berechnungen und innovative Konstruktionslösungen anzubieten, unterstützt unsere Kunden dabei, Produkte zu entwickeln, die den regulatorischen Vorgaben entsprechen. Zusätzlich wird der Aspekt der Effizienz und Nachhaltigkeit berücksichtigt, wodurch die die Produkte umweltfreundlicher werden.

Interessieren Sie sich für innovative und nachhaltige Lösungen im Bereich der Batterietechnik? Kontaktieren Sie uns gern.

Autorin

Annamaria Olah
Business Accelerator

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